Versicherungslexikon

Krankenversicherung

A

Alterungsrückstellung

ageing provison
Die PKV versucht die Nettoprämie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant zu halten, während die Risikoprämie jährlich ansteigt. Da die Nettoprämie anfangs höher ist als die Risikoprämie wird eine Rückstellung gebildet, die den Zweck erfüllt die steigenden Kosten im Alter zu decken.
Quelle

Arbeitseinkommen

earned income
Gemäß § 15 SGB IV der ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Arbeit.
Quelle

Arbeitsentgelt

remuneration
Gemäß § 14 SGB IV alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung.
Quelle
Ä

Äquivalenzprinzip der PKV

equivalence principle
Die Grundlage der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge werden individuell vom persönlichen Risiko abhängig gemacht. Formel: Erwarteter Barwert der zukünftigen Beiträge = erwarteter Barwert der zukünftigen Leistungen
Quelle
B

Basistarif

basic scheme
Tarif, welchen die privaten Krankenversicherer seit 2009 verpflichtend anbieten müssen. Die Leistungen dieses Versicherungsvertrags sind in Höhe und Umfang ungefähr mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen.
Quelle

Beitragsbemessungsgrenze

contribution assessment ceiling
Gibt nach § 223 SGB V vor, bis zu welchem Betrag die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erheben sind. Einnahmen, die die Grenze übersteigen, werden nicht berücksichtigt.
Quelle

Beitragstragung

premium bearing
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr.1 und 13 SGB V trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz.
Quelle

Beitragszahlung

payment of premiums
Nach 252 SGB V hat derjenige die Beiträge zu zahlen, der sie zu tragen hat.
Quelle

Belastungsgrenze

taxable capacity
Gemäß § 62 SGB V haben Versicherte während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Quelle

Bezugsgröße

reference figure, reference value
Gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
Quelle

Bruttobeitrag

gross premium
Nach § 7 und § 8 der Kalkulationsverordnung setzt sich der Bruttobeitrag in der privaten Krankenversicherung aus folgenden Komponenten zusammen: Nettobeitrag + Zuschlag für die unmittelbaren Abschlusskosten + Sicherheitszuschlag + Zuschlag für den Standardtarif + Zuschlag für den Basistarif + Fixkostenzuschlag.
Quelle
F

Fahrkostenübernahme

travelling costs
Nach § 60 SGB V übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten einschließlich Transport, wenn sie mit einer zwingenden, medizinischen Leistung verbunden ist. Für welches Fahrzeug bzw. Transportmittel die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab.
Quelle
H

Haushaltshilfe

domestic aid
Wird nach § 38 SGB V zur Verfügung gestellt, wenn der Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, stationären Reha- oder Vorsorgebehandlung nicht mehr geführt werden kann und im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat und, das von niemanden betreut werden kann.
Quelle

Heilmittel

remedies
Nach § 32 SGB V versteht man darunter die therapeutische Anwendungen mit Massagen, Bäder und Krankengymnastik, die zur Behandlung notwendig sind.
Quelle

Hilfsmittel

Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Sachmittel, wie Hörgeräte, Körperersatzstücke, orthopädische und anderen Apparate, die den Behandlungserfolg sichern sollen.
Quelle
K

Kontrahierungszwang

obligation to contract
Gesetzliche Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes vom Versicherten. In der GKV haben die Krankenkassen jeden neuen Versicherten anzunehmen, ohne auf deren Alter, Gesundheitszustand oder Einkommen zu achten. In der PKV gilt seit der Einführung des Wettbewerbstärkungsgesetzes ebenfalls ein Kontrahierungszwang. Seit dem 1.1.2009 muss in der PKV ein Basistarif mit Kontrahierungszwang angeboten werden.
Quelle

Kostenerstattung

refund of expenses
Nach § 13 SGB V das Gegenteil vom Sachleistungsprinzip. Hierbei bekommt der Patient eine Rechnung von seinem behandelnden Arzt ausgestellt, die er zunächst selber zahlt und erst später bei seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt.
Quelle

Krankengeld

sickness benefit
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers hat dieser, meist ab dem 43. Krankheitstag, Anspruch auf einen gewissen Betrag, den die Krankenkasse zu leisten hat. Für Selbstständige gibt es dies auch im Rahmen privater Krankenversicherungen.
Quelle

Krankenhaustagegeld

daily hospital benefit
Extra Geld für jeden Tag im Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt bringt Mehrkosten mit sich, die dadurch gedeckt werden können, zum Beispiel für TV oder Telekommunikation.
Quelle

Krankenkasse

medical insurance company
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, nach § 4 SGB V rechtsfähige Körperschaften des öffentliches Rechts mit Selbstverwaltung. Bestandteil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
Quelle

Krankentagegeld

daily sickness allowance
Der Versicherte hat nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit Anspruch auf einen vertraglich geregelten Geldbetrag. Diese Form der privaten Krankenversicherung schützt vor Einkommenseinbußen und Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall.
Quelle

Krankheit

illness
Regelwidriger seelischer, geistiger oder körperlicher Zustand, der eine Behandlung benötigt und womöglich eine Arbeitsunfähigkeit bewirkt.
Quelle
N

Nettobeitrag

net premium
Dieser setzt sich bei der Krankenversicherung aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag zusammen.
Quelle
P

Pflegebedürftigkeit

care dependency
Nach § 14 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Quelle

Pflegezusatzversicherung

long-term care insurance
Hierunter versteht man eine freiwillige Privatversicherung, die als Ergänzung zur sozialen Pflegeversicherung gemäß SGB XI abgeschlossen werden kann. Mit Hilfe dieser zusätzlichen Versicherung sollen private Zuzahlungen gemildert bzw. vermieden werden.
Quelle

Prämientreuhänder

premium trustee
Nach § 12b VAG dürfen Prämienänderungen in der substitutiven Krankenversicherung erst vorgenommen werden, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder muss prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen.
Quelle

Prävention

prevention
Gemäß § 20 SGB V alle Leistungen, die zur Erhaltung der Gesundheit durchgeführt werden.
Quelle
R

Risikobeitrag

risk premium
Beitrag in der Krankenversicherung, der zur Deckung der Versicherungsleistungen notwendig ist. Er ist gemeinsam mit dem Sparbeitrag ein Teil der Nettoprämie und steigt mit zunehmendem Alter an.
Quelle

Risikostrukturausgleich

risk structure compensation scheme
Gemäß 266 SGB V erhalten die Krankenkassen als Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung ihrer Ausgaben eine Grundpauschale, alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen und Zuweisungen für sonstige Ausgaben. Mit den alters-, geschlechts- und risikoadjustierten Zuweisungen wird jährlich ein Risikostrukturausgleich durchgeführt, um die finanziellen Auswirkungen von Unterschieden in der Verteilung der Versicherten auf nach Alter und Geschlecht getrennte Versichertengruppen und Morbiditätsgruppen zwischen den Krankenkassen auszugleichen.
Quelle
S

Solidaritätsprinzip in der GKV

solidarity principle
Strukturelle Basis der GKV. Die Beiträge zur GKV richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten und sind vom Einkommen abhängig. Die Versicherten bekommen die gleichen Leistungen, wenn sie als notwendig eingestuft werden, ganz unabhängig davon, wie hoch ihre Beiträge zur GKV sind. Gemäß § 1 SGB V hat die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Quelle

Substitutive Krankenversicherung

substitutive health insurance
Nach § 12 VAG handelt es sich um eine Krankenversicherung, die ganz oder teilweise die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzen kann.
Quelle
T

Treuhänder

trustee
Prämientreuhänder
Quelle
U

Umlageverfahren in der KV

pay as you go system
Gemäß § 220 SGB V ist das Umlageverfahren ein Prinzip der Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mittel werden aus den laufenden Beiträgen und Einnahmen aufgebracht und müssen die Ausgaben, die in der gleichen Periode anfallen, decken.
Quelle
V

Verantwortlicher Aktuar

actuary
Nach § 11 a Abs. 1 und 2 und § 12 Abs. 2 VAG haben Versicherungsunternehmen, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, die Pflicht einen solchen zu bestellen. Er hat die Aufgabe, die Berechnung der Prämien, die nach mathematischen Grundlegeln und Rechtsvorschriften erfolgen soll, zu überprüfen. Er muss zuverlässig sein und eine fachliche Eignung aufweisen.
Quelle
W

Wahltarife in der GKV

optional tarif
Wahltarife sind Versicherungstarife, die seit 2007 von Krankenkassen zum Teil freiwillig angeboten werden können und zum Teil obligatorisch anzubieten sind. Im § 53 SGB V werden die einzelnen Wahltarife geregelt.
Quelle

Wirtschaftlichkeitsgebot

efficiency rule
Nach § 12 SGB V müssen die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Quelle
Z

Zusatzversicherung

additional tarif
Versicherungsvertrag, der zum bestehenden Hauptvertrag abgeschlossen wird, um den Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leistungen zu erweitern. Ein solcher Vertrag wird zum Beispiel abgeschlossen, um den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen.
Quelle

Zuzahlungen

aco-payments
Versicherte der GKV haben einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Dies beträgt bei Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Quelle