Kfz-Versicherung
A
Abzug neu für alt
new for old deductionsEin Abzug dafür, dass der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bei einer Reparatur ein neues Fahrzeugteil (zum Beispiel Batterie/Lackierung) mit einer längeren Lebensdauer für ein altes Fahrzeugteil erhält.
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AKB
general terms for car insuranceDies sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des GDV. Die aktuellste Version sind die AKB 08.
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Autoschutzbrief
roadside assistance contractDieser umfasst erweiterte Serviceleistungen zur Kfz-Versicherung wie die Abwicklung nach einer Panne oder einem Unfall. Hierzu zählen beispielsweise das Abschleppen des Fahrzeugs, der Rücktransport zum Wohnsitz, ein Mietwagenservice
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B
Bedienungsfehler
improper useFehler beim Bedienen des Fahrzeugs (zum Beispiel falsches Schalten). Diese sind nicht als Unfallschäden nach A.2.3.2 (AKB 08 des GDV) versichert.
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Blitzschlag
lightning, strike of lightningHierunter ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen zu verstehen. Nur wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen auftrifft, sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden versichert. Es sind aber oft Überspannungsklauseln vereinbart.
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Brand oder Explosion
fire or explosionDies ist eine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Nicht darunter fallen Sengschäden, Schmorschäden und Vergaserbrände.
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Bremsschäden
damage caused by brakingDies ist ein Schaden am Fahrzeug selbst infolge eines Bremsvorgangs. Hierunter fallen ebenfalls Schäden durch verrutschte Ladung nach einem Bremsvorgang. Bremsschäden gelten nicht als Unfall im Sinne der AKB und sind damit nicht versichert.
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Bruchschäden
breakageHierunter versteht man einen Dauerbruch wegen eines Materialfehlers oder Verschleißes. Diese Art von Schaden gilt nicht als Unfall im Sinne der AKB und ist damit nicht versichert.
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E
Entwendung
misappropriationDiese setzt eine widerrechtliche Sachentziehung und damit eine wirtschaftliche Entrechtung des Fahrzeugeigentümers. Hierunter fallen Diebstahl, die Entwendung durch unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung.
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Entwendung durch unbefugten Gebrauch
misappropriation through unauthorised usageDieser liegt vor, wenn der Täter das Fahrzeug zwar wegnimmt um es zu gebrauchen, er es sich aber nicht (endgültig) zueignen will nach § 248 b StGB.
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F
Fahruntüchtigkeit
being unfit to drive, incapacity to driveDiese kommt bei der Trunkenheitsklausel zum Tragen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt unwiderleglich ab 1,1 Promille vor, eine relative ab 0,3 Promille. Bei weiteren Anzeichen ist jedoch eine Fahruntüchtigkeit denkbar.
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Fahrzeugteil
vehicle partHierzu zählen alle Teile, die unter die Definition nach A.2.1.2 (AKB 08 des GDV) fallen. Dies sind fest eingebaute oder angebaute Teile sowie alle Teile, die unter Verschluss verwahrt werden und dem ausschließlichen Gebrauch des Kfz dienen (beispielsweise Pannenwerkzeug). Weiterhin dürfen diese Teile nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden.
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Führerscheinklausel
licence clauseDiese ist in D.1.3 (AKB 08 des GDV) geregelt und erlaubt die Nutzung eines versicherten Fahrzeugs nur Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis. Weiterhin darf der Halter des Kfz niemanden das Fahrzeug fahren lassen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
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G
Glasbruch
breakage of glassEine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung, die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs deckt.
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Grüne Karte
green card, internat. motor insur. cardHierbei handelt es sich um eine internationale Versicherungskarte der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bietet dem Versicherungsnehmer, vorzugsweise im europäischen Raum, Versicherungsschutz. So muss dieser nicht in jedem Land eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
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H
Hagel (Kfz)
hailEine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Hierzu zählen Eisklumpen, die einen Durchmesser von mindestens 0,5 cm haben, wobei nur der Schaden versichert ist, der durch die versicherte Gefahr selbst verursacht wird. Ein Fehlverhalten des Fahrers infolge der versicherten Gefahr ist nicht versichert.
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Halter
ownerDie Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung nicht nur vorübergehend in Gebrauch hat.
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Höhere Gewalt
act of GodDiese liegt vor, wenn die Ursache für einen Schaden von außen einwirkt und diese selbst bei zumutbarer Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.
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K
Kfz-Haftpflichtversicherung
third party motor insuranceDiese Versicherung deckt im Gegensatz zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Schäden gegenüber Dritten ab. Ihre erste Aufgabe ist die Regulierung berechtigter Ansprüche, die zweite ist die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
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Kfz-Unfallinsassenversicherung
passenger insuranceVersicherungsschutz für Insassen eines Fahrzeugs infolge eines Unfallereignisses.
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Q
Quotenvorrecht
preferential quota of damagesNach § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG darf der Übergang von Ansprüchen auf einen Versicherer nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers führen. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer verursacht einen Verkehrsunfall, er haftet zu 60 %. Da er daher nur 40 % seines Schadens vom Gegner bekommt, muss er seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Tut er das, wird er bezüglich der Positionen, die der Kaskoversicherer üblicherweise nicht übernimmt (Wertminderung, Mietwagen, Reparaturkosten in Höhe der Selbstbeteiligung) aus den vom Gegner zu zahlenden 40 % vor dem Kaskoversicherer befriedigt.
Quelle
R
Regionalklasse
regional categorySie ist neben der Typklasse ein Risikomerkmal zur Kalkulation der Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Sie orientiert sich am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmer und wird jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder ermittelt.
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Rennklausel
racing clauseDiese ist in Ziffer A.2.16.2 (AKB 08 des GDV) geregelt und schließt den Versicherungsschutz bei Rennveranstaltungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Hierzu zählen alle Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
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Restwert
residual value, salvage valueDies ist der Betrag, den der/die Versicherungsnehmer(in) auf dem Markt durch eine Veräußerung noch erzielen könnte. Er kommt bei der Totalschadenberechnung zum Einsatz und wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
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S
Schadenfreiheitsklasse
no-claims categoryHierbei handelt es sich um ein Rabattsystem, welches der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung zugrunde liegen. Die Idee hierbei ist, dass der Rabatt auf die Versicherungsprämie für den/die Versicherungsnehmer(in) umso höher ausfällt, je mehr schadenfreie Jahre diese(r) hat.
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Schmorschäden
smoulder damageDiesem Schaden fehlt es im Gegensatz zu Brandschäden an Glut- oder Flammenbildung und er entsteht bspw. durch einen Kurzschluss oder dem Durchbrennen des Katalysators. Er gilt nicht als Brand nach den AKB und ist damit nicht versichert.
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Sengschäden
scorch damageDieser Schaden ist kein Feuer im klassischen Sinne, da es zu keiner Glut- oder Flammenbildung kommt. Hierunter fällt bspw. das Ansengen eines Sitzpolsters durch eine Zigarette oder die Beschädigung eines Cabriodaches durch glimmende Feuerwerkskörper. Er gilt nicht als versicherter Brand im Sinne der AKB.
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Sturm (in der Kfz-Vers.)
stormDies ist eine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Hierunter fallen Winde, die Stärke 8 auf der Beaufort-Skala erreichen. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Schaden, der durch die versicherte Gefahr selbst verursacht wird, versichert ist, und kein Fehlverhalten des Fahrers infolge des versicherten Ereignisses.
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T
Teilkaskoversicherung
partial coverageSie schützt den/die Versicherungsnehmer(in) vor Schäden am eigenen Kfz. In der Teilkaskoversicherung sind die Gefahren Diebstahl, Brand oder Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden und Tierbissschäden versichert. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet die Vollkaskoversicherung.
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Trunkenheitsklausel
drunk driving exclusionDiese ist in Ziffer A. 4.10.2 (AKB 08 des GDV) geregelt und schließt den Versicherungsschutz aus, wenn eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung des Fahrers vorliegt. Das Ausmaß des Verschuldens richtet sich nach der relativen oder absoluten Fahruntüchtigkeit.
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Typklasse
car type categoryDiese ist neben der Regionalklasse ein Risikomerkmal zur Kalkulation der Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht und -Kaskoversicherung. Sie wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt und richtet sich nach dem bisherigen Schadenbedarf für jeden Fahrzeugtyp. Dieser orientiert sich an den Schadenaufwendungen im vergangenen Kalenderjahr.
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Ü
Überschwemmung
floodDiese liegt vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Hierzu zählen auch Überflutungen auf der Fahrbahn durch Regen.
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V
Vandalismus (in der Kfz-V.)
vandalismSchäden durch mut- und böswillige Handlungen sind in A.2.3.3 (AKB 08 des GDV) geregelt. Entstandene Schäden sind versichert, wenn die schadenverursachende Person in keiner Weise dazu berechtigt war das Fahrzeug zu benutzen.
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Veräußerungswert
realisable valueDer Wert, der beim Verkauf des Kfz auf einem dafür geeigneten Markt noch realisiert werden könnte.
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Vergaserbrand
carburetor fireEin Feuer, das nur solange brennen kann, wie ihm weiteres Treibstoffgemisch zugeführt wird. Es hat keine eigene Ausbreitungsfähigkeit. Es gilt nicht als Brand nach den AKB und ist damit nicht versichert.
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Verwindungsklausel
deformation clauseAusgeschlossen sind nach A.2.3.2 (AKB 08 des GDV) Schäden, zum Beispiel beim Einsinken eines Fahrzeugs, die zu einer Verwindung der Karosserie führen.
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Vollkaskoversicherung
fully comprehensive insuranceSie schützt den/die Versicherungsnehmer(in) vor Schäden am eigenen Kfz. Neben den versicherten Gefahren aus der Teilkaskoversicherung, deckt sie noch zusätzlich die Gefahren Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Kfz ab.
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W
Werkstattnetz
garage networkEinige Versicherer kooperieren aus Kostengründen mit ausgewählten Werkstattbetrieben. Versicherte können einen Teil ihrer Prämie einsparen, indem Sie vertraglich vereinbaren, dass sie im Schadenfall ausschließlich die genannten Kooperationspartner zu beauftragen.
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Wiederauffindungsklausel
retrieval clauseDiese ist unter der Ziffer A.2.10.1 (AKB 08 des GDV) geregelt und sagt, dass der/die Versicherungsnehmer(in) ein entwendetes Fahrzeug wieder in seinen Besitz nehmen muss. Dies gilt nur, wenn das Kfz innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wiederaufgefunden wird.
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Wiederbeschaffungswert
replacement valueDer Preis, den man für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen muss (vergleiche A.2.6.6 AKB 08 des GDV).
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