Haftpflicht
A
Allmählichkeitsschaden
gradual damageSachschaden, der nicht plötzlich, sondern allmählich (z.B. durch Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Rauch, Niederschlägen oder Feuchtigkeit) entstanden ist.
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Anspruchserhebungsprinzip
claims made basisPrinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach gilt der Versicherungsfall als dann eingetreten, wenn der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht.
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Auslandsschadenausschluss
foreign risk exclusionAusschluss von Schäden, bei denen das Schadenereignis im Ausland eingetreten ist.
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B
Bauherrenhaftpflicht
builders liabilityHaftung des Bauherren in seiner Eigenschaft als privater Bauherr/Bauträger sowie Besitzer des Baugrundstücks. Ansprüche können beispielsweise aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder durch ein Verschulden bei der fehlerhaften Auswahl der am Bau beteiligten Personen entstehen.
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Bewusste Fahrlässigkeit
wilful negligenceBewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich jemand bei einer Handlung eines daraus folgenden möglichen Schadens bewusst ist, jedoch darauf vertraut, dass dieser nicht eintreten wird.
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D
D&O-Versicherung
D&O insuranceVermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern.
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Deliktische Haftung
liability in tortGesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).
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Deliktsfähigkeit
responsibility for civil wrongsFähigkeit, eine unerlaubte Handlung (Delikt) schuldhaft begangen zu haben und hierfür verantwortlich gemacht zu werden. Ob eine Person deliktsfähig ist, hängt von ihrem Alter und Entwicklungsstand ab. Zu unterscheiden sind hierbei deliktsunfähige, beschränkt deliktsfähige und deliktsfähige Personen. Deliktsunfähig sind Personen unter 7 Jahren und Personen, die entweder bewusstlos sind oder sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden. Beschränkt deliktsfähig sind Personen zwischen 7 und 18 Jahren. Sie haften nur, wenn sie die hierfür erforderliche Einsicht haben. Eine Ausnahme hierzu stellen Personen im Alter zwischen 7 und 10 Jahren dar. Sie sind für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich, es sei denn, die Verletzung geschah vorsätzlich. Deliktsfähig und dadurch voll haftbar zu machen sind alle anderen Personen.
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E
Echter Vermögensschäden
pure financial lossVermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.
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Erfüllungsschaden
damage caused by non-fulfilm. of contr. obl.Schaden, der einem Dritten dadurch entsteht, dass jemand Leistungen, die er einem Vertragspartner zugesagt hat, nicht erfüllt.
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F
Fahrlässigkeit
negligenceFahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand bei einer Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Zu unterscheiden sind hierbei nach der Kenntnis die bewusste bzw. unbewusste Fahrlässigkeit, sowie nach der Schwere die einfache und die grobe Fahrlässigkeit.
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Forderungsausfalldeckung
bad debt loss coverageDeckung von Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstehen, für die der Schädiger nicht aufkommen kann, weil er weder die hierfür erforderlichen Mittel noch eine Haftpflichtversicherung besitzt.
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G
Gefährdungshaftung
strict liabilityGesetzliche Haftung für Schäden Dritter, die kein Verschulden voraussetzt. Die Haftung wird allein dadurch begründet, dass von dem Ersatzpflichtigen, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder das Halten eines Haustiers, eine gewisse Gefahr für seine Umgebung ausgeht.
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Gefälligkeitsschaden
damage caused by courtesySchaden, der bei der Erbringung einer unentgeltlichen Gefälligkeitsleistung, z.B. bei der Mithilfe bei einem Umzug, entsteht.
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Gesetzliche Haftung
legal liabilityGesetzlich festgelegte Verpflichtung, für einen Schaden in bestimmtem Umfang einstehen zu müssen.
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Grobe Fahrlässigkeit
gross negligenceAußerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. In vielen Versicherungssparten führt schadensursächliche grobe Fahrlässigkeit zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers.
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H
Herstellungsschadenausschluss
Ausschluss von Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten Sachen.
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M
Manifestationsprinzip
determining principle, manifestation principlePrinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach gilt der Versicherungsfall als zu dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Schaden erstmalig festgestellt wird.
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Mietsachschaden
damage to rented propertySchaden an vom Versicherungsnehmer gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. Grundsätzlich sind Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Üblicherweise besteht in der Privathaftpflichtversicherung jedoch Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Wohnungen oder Räumlichkeiten (z.B. Hotelzimmer).
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Mitversicherte Personen
additional insured (persons)Drittbeteiligte eines Versicherungsvertrages, die den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer erhalten.
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N
Nachhaftung
run-off coverageVersicherungsschutz, der zeitlich über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags hinaus besteht.
Quelle
O
Obhutsklausel
goods-in-custody clauseAusschluss für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die dem Versicherungsnehmer anvertraut wurden.
Quelle
P
S
Sachschaden
damage to propertyBeschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen (Gebäuden, Straßen, Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur)
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Schadenereignisprinzip
occurrence basisPrinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Dritter unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zu dem Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
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T
Tätigkeitsschaden
Schaden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Diese sind in der Regel vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, werden aber in der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung wieder eingeschlossen.
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
animal keepers‘ liabilityVersicherung, mit der sich der Versicherungsnehmer für Haftungsrisiken aus seiner Eigenschaft als Tierhalter absichern kann.
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U
Unbewusste Fahrlässigkeit
unconscious negligenceUnbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ohne sich dessen bewusst zu sein.
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V
Verkehrssicherungspflicht
legal duty to maintain safetyVerpflichtung, nach der Schaffung einer Gefahrenlage die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden.
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Vermögensschaden
financial loss, pecuniary loss, property lossVermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der AHB sind unechte V. im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung enthalten; für echte V. sind dagegen i.d.R. gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
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Verschulden
fault, blame, guiltinessPflichtwidriges zurechenbares Fehlverhalten einer Person. Zu unterscheiden sind hierbei Vorsatz, leichte und grobe Fahrlässigkeit.
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Verstoßprinzip
act-committed basisPrinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Verstoßes, der später zum Schaden geführt hat, eingetreten.
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Vorsatz
intent, premeditationForm des Verschuldens, bei der die Folgen einer Handlung gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden.
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Z
Zeitwert
present valueNeuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung durch Abnutzung oder Alter.
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Zusicherungshaftung
breach of contractual warrantyHaftung für zugesicherte Eigenschaften eines Kaufgegenstands. Diese erfordert eine vertragliche Vereinbarung und einen erkennbaren Garantiewillen.
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