Versicherungslexikon

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Haftpflicht

A

Allmählichkeitsschaden

gradual damage
Sachschaden, der nicht plötzlich, sondern allmählich (z.B. durch Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Rauch, Niederschlägen oder Feuchtigkeit) entstanden ist.
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Anspruchserhebungsprinzip

claims made basis
Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach gilt der Versicherungsfall als dann eingetreten, wenn der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht.
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Auslandsschadenausschluss

foreign risk exclusion
Ausschluss von Schäden, bei denen das Schadenereignis im Ausland eingetreten ist.
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B

Bauherrenhaftpflicht

builders liability
Haftung des Bauherren in seiner Eigenschaft als privater Bauherr/Bauträger sowie Besitzer des Baugrundstücks. Ansprüche können beispielsweise aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder durch ein Verschulden bei der fehlerhaften Auswahl der am Bau beteiligten Personen entstehen.
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Bewusste Fahrlässigkeit

wilful negligence
Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich jemand bei einer Handlung eines daraus folgenden möglichen Schadens bewusst ist, jedoch darauf vertraut, dass dieser nicht eintreten wird.
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D

D&O-Versicherung

D&O insurance
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern.
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Deliktische Haftung

liability in tort
Gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).
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Deliktsfähigkeit

responsibility for civil wrongs
Fähigkeit, eine unerlaubte Handlung (Delikt) schuldhaft begangen zu haben und hierfür verantwortlich gemacht zu werden. Ob eine Person deliktsfähig ist, hängt von ihrem Alter und Entwicklungsstand ab. Zu unterscheiden sind hierbei deliktsunfähige, beschränkt deliktsfähige und deliktsfähige Personen. Deliktsunfähig sind Personen unter 7 Jahren und Personen, die entweder bewusstlos sind oder sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden. Beschränkt deliktsfähig sind Personen zwischen 7 und 18 Jahren. Sie haften nur, wenn sie die hierfür erforderliche Einsicht haben. Eine Ausnahme hierzu stellen Personen im Alter zwischen 7 und 10 Jahren dar. Sie sind für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich, es sei denn, die Verletzung geschah vorsätzlich. Deliktsfähig und dadurch voll haftbar zu machen sind alle anderen Personen.
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E

Echter Vermögensschäden

pure financial loss
Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.
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Erfüllungsschaden

damage caused by non-fulfilm. of contr. obl.
Schaden, der einem Dritten dadurch entsteht, dass jemand Leistungen, die er einem Vertragspartner zugesagt hat, nicht erfüllt.
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F

Fahrlässigkeit

negligence
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand bei einer Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Zu unterscheiden sind hierbei nach der Kenntnis die bewusste bzw. unbewusste Fahrlässigkeit, sowie nach der Schwere die einfache und die grobe Fahrlässigkeit.
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Forderungsausfalldeckung

bad debt loss coverage
Deckung von Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstehen, für die der Schädiger nicht aufkommen kann, weil er weder die hierfür erforderlichen Mittel noch eine Haftpflichtversicherung besitzt.
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G

Gefährdungshaftung

strict liability
Gesetzliche Haftung für Schäden Dritter, die kein Verschulden voraussetzt. Die Haftung wird allein dadurch begründet, dass von dem Ersatzpflichtigen, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder das Halten eines Haustiers, eine gewisse Gefahr für seine Umgebung ausgeht.
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Gefälligkeitsschaden

damage caused by courtesy
Schaden, der bei der Erbringung einer unentgeltlichen Gefälligkeitsleistung, z.B. bei der Mithilfe bei einem Umzug, entsteht.
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Gesetzliche Haftung

legal liability
Gesetzlich festgelegte Verpflichtung, für einen Schaden in bestimmtem Umfang einstehen zu müssen.
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Grobe Fahrlässigkeit

gross negligence
Außerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. In vielen Versicherungssparten führt schadensursächliche grobe Fahrlässigkeit zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers.
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H

Herstellungsschadenausschluss

Ausschluss von Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten Sachen.
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M

Manifestationsprinzip

determining principle, manifestation principle
Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach gilt der Versicherungsfall als zu dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Schaden erstmalig festgestellt wird.
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Mietsachschaden

damage to rented property
Schaden an vom Versicherungsnehmer gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. Grundsätzlich sind Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Üblicherweise besteht in der Privathaftpflichtversicherung jedoch Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Wohnungen oder Räumlichkeiten (z.B. Hotelzimmer).
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Mitversicherte Personen

additional insured (persons)
Drittbeteiligte eines Versicherungsvertrages, die den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer erhalten.
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N

Nachhaftung

run-off coverage
Versicherungsschutz, der zeitlich über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags hinaus besteht.
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O

Obhutsklausel

goods-in-custody clause
Ausschluss für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die dem Versicherungsnehmer anvertraut wurden.
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P

Personenschaden

personal injury
Ereignis, bei dem eine Person getötet oder verletzt wird oder eine Gesundheitsschädigung erleidet.
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Produkthaftung

product liability
Haftung des Herstellers eines Produktes gegenüber Abnehmern und Verbrauchern für Schäden in Folge eines Produktfehlers.
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Punitive Damages

punitive damages
Entschädigung mit Strafcharakter (US-Recht)
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R

Regressverzicht

waiver of recourse
Ausschluss von Forderungsübergängen
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Risikoerhöhung

increase of risk
Qualitative Gefahrerhöhung
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S

Sachschaden

damage to property
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen (Gebäuden, Straßen, Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur)
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Schadenereignisprinzip

occurrence basis
Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Dritter unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zu dem Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
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T

Tätigkeitsschaden

Schaden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Diese sind in der Regel vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, werden aber in der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung wieder eingeschlossen.
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung

animal keepers‘ liability
Versicherung, mit der sich der Versicherungsnehmer für Haftungsrisiken aus seiner Eigenschaft als Tierhalter absichern kann.
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U

Unbewusste Fahrlässigkeit

unconscious negligence
Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ohne sich dessen bewusst zu sein.
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V

Verkehrssicherungspflicht

legal duty to maintain safety
Verpflichtung, nach der Schaffung einer Gefahrenlage die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden.
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Vermögensschaden

financial loss, pecuniary loss, property loss
Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der AHB sind unechte V. im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung enthalten; für echte V. sind dagegen i.d.R. gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
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Verschulden

fault, blame, guiltiness
Pflichtwidriges zurechenbares Fehlverhalten einer Person. Zu unterscheiden sind hierbei Vorsatz, leichte und grobe Fahrlässigkeit.
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Verstoßprinzip

act-committed basis
Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Verstoßes, der später zum Schaden geführt hat, eingetreten.
Quelle

Vorsatz

intent, premeditation
Form des Verschuldens, bei der die Folgen einer Handlung gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden.
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Z

Zeitwert

present value
Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung durch Abnutzung oder Alter.
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Zusicherungshaftung

breach of contractual warranty
Haftung für zugesicherte Eigenschaften eines Kaufgegenstands. Diese erfordert eine vertragliche Vereinbarung und einen erkennbaren Garantiewillen.
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