Versicherungsrecht
A
Anzeigepflicht
duty of notification, duty of disclosureGesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers, bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme hierauf bezogene Fragen, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Quelle
Arglist
bad faith, maliceVorsätzliche, aber nicht unbedingt zielgerichtete Täuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen einer Tatsache. Die arglistige Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit führt im Allgemeinen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 28 VVG).
Quelle
Auskunftspflicht
obligation to provide informationPflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls alle zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlichen Angaben zu machen.
Quelle
Ausschlüsse
exclusionsMittel zur Risikobegrenzung; bestimmte Gefahrumstände werden durch gesetzliche Bestimmungen oder Vertragsvereinbarungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
Quelle
B
BaFin
Federal Financial Supervisory AuthorityBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Anstalt des öffentlichen Rechts, die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen unterliegt. Diese Anstalt beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel.
Quelle
Bereicherungsverbot
enrichment banDurch die Erstattung eines Schadens darf keine Bereicherung des Versicherungsnehmers erfolgen. Allerdings gilt diese Vorschrift seit der Reform des VVG nur noch stark eingeschränkt und nicht für alle Sparten und Verträge.
Quelle
Beweislast
burden of proofRegelung der Frage, wer den Beweis für eine Behauptung führen muss. Grundsätzlich muss jede Partei die ihr günstigen Voraussetzungen zur Begründung ihres Anspruchs beweisen.
Quelle
D
Deckung
coverUmfang eines zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern vereinbarten Versicherungsschutzes.
Quelle
F
Forschungsstelle Versicherungsrecht
Centre for Insurance Law ResearchForschungsstelle am IVW Köln zu rechtlichen Fragen des Versicherungswesens
Quelle
G
Gefahrerhöhung
increase of riskEine nach Abschluss eines Versicherungsvertrags entstandene Änderung gefahrerheblicher Umstände, durch die entweder der Schadeneintritt wahrscheinlicher oder der mögliche Schaden größer wird. Der Versicherungsnehmer darf eine solche G. nach Abgabe seiner Vertragserklärung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten erlauben. Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich eine G., muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Sollte die G. ohne den Willen des Versicherungsnehmers eingetreten sein, muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald er von dieser erfahren hat.
Quelle
Gesetzl. Anspruchsübergang
statutory subrogationÜbergang des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Schadenersatz gegen einen Dritten auf den Versicherer, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 67 VVG).
Quelle
H
Herbeiführung des Versicherungsfalls
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, unterscheiden sich die Folgen je nach betroffener Sparte. In der Kranken- und Haftpflichtversicherung schadet grobe Fahrlässigkeit nicht. In allen anderen Sparten ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Quelle
L
Laufende Versicherung
open cover, open policyVersicherung, bei das versicherte Interesse bei Vertragsschluss nicht genau, sondern nur der Gattung nach benannt wird. Das genaue Interesse, welches versichert werden soll, wird erst nach dessen Entstehung angegeben. Die laufende Versicherung findet beispielsweise häufig Anwendung in der Warentransportversicherung.
Quelle
O
Obliegenheiten
obligationsGesetzlich oder vertraglich geregelte Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder eines Dritten, deren Einhaltung für den Versicherungsschutz notwendig sind. Versicherungsverträge sehen üblicherweise sowohl O. vor und nach Vertragsbeginn sowie spezielle O. im Schadenfall vor.
Quelle
P
Pflichtversicherung
obligatory/compulsory insuranceVersicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Quelle
R
Regress
recourseRückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der für einen eingetretenen Schaden gegenüber dem Geschädigten haftet.
Quelle
Repräsentant
representativeDerjenige, der aufgrund von Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnissen anstelle des Versicherungsnehmers tritt.
Quelle
Repräsentantenhaftung
Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seines Repräsentanten zurechnen lassen.
Quelle
Rückwärtsversicherung
retroactive insuranceVersicherung, bei der der Versicherungsschutz vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt.
Quelle
V
Verjährung eines Anspruchs
limitation period of claimAblauf der Frist, innerhalb derer ein Anspruch durchgesetzt werden kann.
Quelle
Versicherung für fremde Rechnung
insurance for third party accountsVersicherung, die der Versicherungsnehmer zugunsten einer anderen Person abschließt. Während der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist, stehen die Rechte (z.B. das Recht auf Leistung) dem Versicherten zu. Beispiel: Eltern versichern Hausrat der ausgezogenen Kinder.
Quelle
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
German insurance contract lawGesetz für alle Verträge im (Privat-)Versicherungsbereich. Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer.
Quelle
Vorläufige Deckung
temporary coverageRechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag, für den eine Prämie fällig ist und der üblicherweise durch einen Hauptvertrag abgelöst wird. Die für den Zeitraum der vorläufigen Deckung gezahlte Prämie wird in der Regel auf die Prämie des Hauptvertrages angerechnet.
Quelle
Vorsorgeversicherung
provident insuranceVereinbarung in Versicherungsverträgen, nach der für neue nach Vertragsschluss entstandene Risiken des Versicherungsnehmers ebenfalls Versicherungsschutz besteht. Dies gilt nur so lange, bis der Versicherer den Versicherungsnehmer zur Angabe hinzugekommener Risiken auffordert.
Quelle
Vorvertragl. Anzeigepflicht
pre-contractual duty to informObliegenheit des Versicherungsnehmers, dem Versicherer vor Vertragsschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme der Gefahr erheblichen, Angaben zu machen.
Quelle
VVaG
mutual insurance companyVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Rechtlich zulässige Rechtsform für ein Versicherungsunternehmen, bei dem die Versicherungsnehmer Mitglieder und somit Träger des Vereins sind. Es handelt sich um eine besondere Rechtsform nur für Versicherungsgesellschaften gemäß § 15 VAG. Es ist keine Unternehmensrechtsform.
Quelle