Grundlagen
A
Abschlusskosten
acquisition costAufwendungen des Versicherers bei Vertragsabschluss. Dazu zählen Akquisitionskosten, Provisionszahlungen sowie Kosten für die Antrags- und Risikoprüfung.
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Agent
insurance agentHierbei handelt es sich um einen anderen Begriff für den Versicherungsvertreter.
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Allg. Geschäftsbedingungen
terms and conditionsKurz AGB. Sie sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss stellt. Siehe auch Allg. Versicherungsbedingungen.
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Allg. Versicherungsbedingungen
general insurance conditionsIn den AVB werden die Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherers (VR) und des Versicherungsnehmers (VN) geregelt. Diese werden eventuell durch die Ergänzung von besonderen Versicherungsbedingungen erweitert beziehungsweise beschränkt.
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Anspruchsteller
claimantBezeichnet denjenigen, der entweder für sich oder für einen Dritten gegenüber dem Versicherer Ansprüche (Schadenersatz) gültig macht.
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Antrag
application formEr enthält alle risikorelevanten Informationen über das zu versichernde Risiko und den Versicherungsumfang. Weiterhin werden Prämie, Versicherungsbeginn und Vertragsdauer bezeichnet.
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Assekuradeur
underwriting agentZeichnungsbevollmächtigter, der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen Policen zeichnet und meist auch über Regulierungsvollmacht verfügt. Insbesondere in der Transportversicherung verbreitet, kommt aber auch in anderen Versicherungssparten vor.
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Assistance
assistanceBezeichnet eine Dienstleistung für sofortige Hilfs- und Serviceleistungen rund um die Uhr im Rahmen eines Versicherungsvertrages. Diese Dienstleistungen werden in der Regel von einem externen Unternehmen durchgeführt.
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B
Beendigung des Vertrages
termination of contractDer Vertrag kann durch Widerruf, Widerspruch, Rücktritt, Kündigung oder Aufhebung beendet werden. Der Versicherungsnehmer hat all diese, der Versicherer einige der genannten Möglichkeiten.
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Beratungsprotokoll
minutes of the consultationMuss laut EU-Richtlinie und VVG vom Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler angefertigt werden. Darin enthalten sein muss: Wunsch und Bedürfnis des Kunden, Begründung des Rates, den der Vermittler gibt, eine Risikobewertung, die in Betracht kommenden Versicherungen, die Kundenentscheidung. Es soll ein nachvollziehbares Dokument über den Kaufabschluss für den Versicherungsnehmer sein und dem Vermittler helfen, falls es nach Vertragsabschluss zu Unstimmigkeiten über den Beratungsprozess kommt.
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Bezugsberechtigter
beneficiaryFür die Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte im Vertrag genannt sein, damit bei anstehender Leistung die vom Versicherungsnehmer gewünschte Person die Leistung oder einen Teil erhält.
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BVK
federal assoc. of German insurance agentsBundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Berufsvertretung und Unternehmerverband selbständiger Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.
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BWV
Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Berufsverband zur Förderung der Berufsbildung im Versicherungswesen und verwandter Gebiete im Rahmen der Bildungspolitik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV).
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D
Deckungskonzept
coverage conceptBündelung von Versicherungsleistungen z.B. durch ein Makler oder Assekuradeur, der Teilleistungen verschiedener Versicherer zusammenstellt und unter einem eigenen Namen anbietet.
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Deckungssumme
limit, sum insuredDurch einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen vereinbarte Höchstgrenze für Entschädigungen. Eine Ausnahme hierzu stellen auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sowie Schadenermittlungskosten dar, die auch ersetzt werden, soweit sie zusammen mit der Entschädigung die Deckungssumme übersteigen. Gleiches gilt für Kosten und Zinsen in der Haftpflichtversicherung.
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Deutsche Versicherungs-Akademie (DVA)
DVA – German Insurance AcademyVon den drei Verbänden GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), AGV (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland) und BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft) gegründeter Anbieter eines breiten Bildungsprogramms für Versicherungs- und Finanzdienstleister und ihre Kooperationspartner.
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E
Einmalbeitrag
single premiumDieser wird für die gesamte Laufzeit bei Vertragsbeginn fällig. Eine weitere Zahlung durch den Versicherungsnehmer findet nicht statt.
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Erstprämie
initial premiumZu zahlender Beitrag des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Erst nach Eingang beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der Beitrag (auch als Einlösungsprämie bezeichnet) ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Regelungen dazu finden sich im § 37 VVG.
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F
Folgeprämie
renewel premiumSie folgt auf die Erstprämie und ihre Fälligkeit ist im Versicherungsschein bestimmt. Unter gewissen Umständen, die im § 38 VVG geregelt sind, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Quelle
Formeller Versicherungsbeginn
formal insurance attachment dateZeitpunkt der Annahme des Antrags durch das Versicherungsunternehmen, siehe Versicherungsbeginn.
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G
GDV
association of the German insurance industryGesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Dachorganisation der privaten deutschen Versicherungsunternehmen mit circa 471 Mitgliedsunternehmen und rund 217.000 Beschäftigten. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, die Interessen ihrer Mitgliedunternehmen zu vertreten, Positionen zu politischen und gesellschaftlichen Fragen zu erarbeiten und die Politik zu beraten.
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H
Haftung
liabilityWer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür nach § 823 BGB mit seinem gesamten privaten Vermögen einstehen. Der Versicherer ersetzt die Ansprüche Dritter, die gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, insofern es einen gültigen Versicherungsvertrag gibt und der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich handelt.
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I
IVW Köln
Institute for Insurance Studies CologneInstitut für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln. Größtes, spezifisch auf die Versicherungswirtschaft ausgerichtetes Hochschulinstitut in Deutschland. Circa 20 Professoren und über 40 Lehrbeauftragte beschäftigen sich in Forschung und Lehre (Bachelor- und Masterstudiengänge) interdisziplinär mit allen Fragen der Versicherungswissenschaft und des Risikomanagements.
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K
Kauffrau/-mann für Versich. und Finanzen
businessperson for insurance and financeKaufmännischer Ausbildungsberuf im Versicherungsbereich oder der Finanzdienstleistungsbranche. Nach 3 Jahren kann der Abschluss erworben werden. Kaufleute mit dieser Ausbildung beraten private und gewerbliche Kunden hinsichtlich Versicherungs- und Finanzprodukten.
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Kölner Master
Cologne Master’s Degree ProgrammeHierbei handelt es sich um ein Masterstudium am Institut für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln, das die Möglichkeit der Kombination einer teilweise beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Nach 4 Semestern kann der Hochschulabschluss Master of Science (Insurance) erworben werden.
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Kölner Modell
Cologne ModelHierbei handelt es sich um ein integriertes Studium, das die Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen mit einem Studium am Institut für Versicherungswesen an der Technischen Hochschule Köln kombiniert. Nach 3 Jahren kann der Hochschulabschluss zum Bachelor of Science in der Fachrichtung Versicherungswesen und der IHK Abschluss zum Kaufmann/-frau erworben werden.
Quelle
Kündigung
cancellationBezeichnet das Recht des Versicherers und des Versicherungsnehmers, den Vertrag jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode ganz oder teilweise zu beenden. Dabei müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Quelle
L
Leistungsdauer
benefit periodZeit, in der der Versicherer an den Versicherungsnehmer zahlt. Diese kann je nach Vereinbarung und tariflicher Bestimmung länger sein als die Versicherungsdauer.
Quelle
Long-tail Sparten
long-tail linesVersicherungszweige, deren Schadenabwicklung eher lange dauert. Beispiel: Haftpflichtversicherung, bei der es oft lange dauer, bis genauer Schaden und Schadenhöhe bekannt sind.
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M
Materieller Versicherungsbeginn
physical insurance attachment dateZahlung des ersten Beitrages durch den Versicherungsnehmer, siehe Versicherungsbeginn.
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Mitversicherte Person
coinsured personZum Beispiel Geschäftspartner oder Ehegatten können mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Dies bezeichnet man dann in der Lebensversicherung als Verbundene Lebensversicherung.
Quelle
O
Ombudsmann
ombudsmanVon deutschen Versicherern und dem GDV getragene Schlichtungsstelle zur Wahrung der Interessen der Versicherten. Der Versicherungsombudsmann arbeitet als eingetragener Verein unabhängig und für den Verbraucher kostenfrei, seine Entscheidungen sind bis zu einem bestimmten Betrag für den Versicherer verpflichtend.
Unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für private Versicherungsnehmer, die in Form eines e.V. durch die Versicherungswirtschaft getragen wird. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind bis zu einem bestimmten Betrag für die angeschlossenen Versicherer, nicht aber für den Versicherungsnehmer bindend. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenständigen Ombudsmann.
Quelle
P
Police
policyAnderer Begriff für den Versicherungsschein, den der Versicherungsnehmer vom Versicherer erhält. Er dokumentiert unter anderem die Versicherungsdauer, die Prämie, den Beitragszahler, den Versicherungsnehmer, den Bezugsberechtigten und die versicherte Person.
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R
Rating
ratingBezeichnet eine umfassende Bewertung von Versicherungen durch unabhängige Institute. Es werden Versicherungsprodukte, aber auch die Unternehmen selbst bewertet. Diese Kennzahlen sind von Wert für Investoren oder Eigner, aber auch für Kunden und Vermittler.
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Risiko
riskMöglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Dabei handelt es sich um Bedrohungen und Gefahren des täglichen Lebens, deren Schäden nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können.
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Rücktritt
retirementDer Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Vertrag zurücktreten. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für die Lebensversicherung sowie Verträge, die nur ein Jahr laufen oder bei denen ein sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.
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S
Selbstbeteiligung
excess, deductibleEigenanteil des Versicherungsnehmers, den er bei einem Schaden zu tragen hat bzw. um den der Versicherer seine Entschädigung jeweils kürzt. Er wirkt sich sowohl auf die Höhe der Prämie als auch auf die Versicherungsleistung des Versicherers aus.
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Short-tail Sparten
short-tail linesVersicherungszweige mit kurzer Abwicklungsdauer. Die Abwicklungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
Quelle
T
Technischer Versicherungsbeginn
technical insurance attachment dateDer im Versicherungsschein festgelegte Versicherungsbeginn.
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V
Versicherte Person
insured personPerson, auf die sich der Versicherungsschutz erstreckt. Nicht notwendigerweise identisch mit dem Versicherungsnehmer.
Quelle
Versicherungsbedingungen
terms of insuranceDer normierte Teil des Bedingungswerkes. Muss dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
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Versicherungsbeginn
inception date, attachment dateZeitpunkt, ab dem ein Versicherungsschutz gilt. Üblicherweise beginnt der Versicherungsschutz nach Annahme des Versicherungsantrages durch den Versicherer und der Zahlung des ersten Beitrages, frühestens aber mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Eine mögliche Wartezeit innerhalb des Vertrages ist zu beachten.
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Versicherungsberater
insurance consultant, insurance advisorWer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
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Versicherungsfachmann/-frau
insurance expertDurch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) angebotene Mindestqualifikation für den hauptberuflichen Versicherungs-Außendienst. Mithilfe von Vorbereitungslehrgängen kann ein Abschluss erworben werden, der im Sinne des VVG als Sachkundenachweis anerkannt ist. Die Prüfungen werden durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen.
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Versicherungskaufmann/-frau
businessperson for insuranceKaufmännischer Ausbildungsberuf im Versicherungsbereich. Nach 3 Jahren kann der Abschluss erworben werden. Kaufleute mit dieser Ausbildung beraten private und gewerbliche Kunden hinsichtlich Versicherungs- und Finanzprodukten. Der ausbildungsberuf wurde abgelöst durch die Bezeichnung Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen.
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Versicherungsmakler
insurance brokerSelbständiger Vollkaufmann, der die Vermittlung von Versicherungen als Sachverwalter für den Versicherungsnehmer übernimmt: Wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Er erhält in der Regel vom Versicherer eine Vermittlungsgebühr (Courtage), es besteht aber keine Abhängigkeit vom Versicherer.
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Versicherungsnehmer
policy holderEr ist Vertragspartner des Versicherers. Er hat die Pflicht zur Beitragszahlung und kann über den Vertrag verfügen. Nicht notwendigerweise identisch mit der versicherten Person.
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Versicherungsperiode
period of insuranceZeitraum, für den eine Versicherungsprämie berechnet wird.
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Versicherungssteuer
insurance taxDie Prämien des Versicherungsnehmers unterliegen, ähnlich wie die Mehrwertsteuer, dieser Steuer. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent. Es gibt aber einige Ausnahmen, zum Beispiel muss sie nicht in der Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung entrichtet werden.
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Versicherungssumme
insurance sumBei Eintritt des Versicherungsfalls wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Betrag an den Bezugsberechtigten gezahlt (z.B. in der Lebensversicherung). Je nach Versicherungssparte ist damit aber auch die maximale Deckungssumme gemeint, die im Schadenfall durch den Versicherer gezahlt wird (z.B. Haftpflicht).
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Versicherungsvermittler
insurance intermediaryVersicherungsvertreter oder Versicherungsmakler
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Versicherungsvertreter
insurance agent, ins. company representativeWer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
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Vertragsdauer
contract periodZeitperiode, in der der Vertrag nach Abschluss weiter besteht und nicht durch Kündigung vorzeitig beendet wird.
Quelle
VVB
VVBVereinigung der Versicherungs-Betriebswirte. Absolventenvereinigung des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln und der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Mit insgesamt circa 2.000 Mitgliedern, zahlreichen Fachkreisen und regionalen Treffpunkten die wohl größte Alumniorganisation in der Versicherungsbranche. Herausgeber der Zeitschrift „Versicherungs-Betriebswirt“.
Quelle
W
Widerruf
revocationDer Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Versicherungsantrages diesen widerrufen. Es muss dafür keine Begründung genannt werden, die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für alle Versicherungssparten außer der Lebensversicherung, nicht aber wenn sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Quelle
Widerspruch
objectionDer Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins aus dem Vertrag ausscheiden. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Er hat seine Bedeutung darin, dass dem Versicherungsnehmer nicht alle vereinbarten Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder der Versicherungsschein vom Antrag abweicht.
Quelle