Versicherungslexikon

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Grundlagen

A

Abschlusskosten

acquisition cost
Aufwendungen des Versicherers bei Vertragsabschluss. Dazu zählen Akquisitionskosten, Provisionszahlungen sowie Kosten für die Antrags- und Risikoprüfung.
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Agent

insurance agent
Hierbei handelt es sich um einen anderen Begriff für den Versicherungsvertreter.
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AGV

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland
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Allg. Geschäftsbedingungen

terms and conditions
Kurz AGB. Sie sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss stellt. Siehe auch Allg. Versicherungsbedingungen.
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Allg. Versicherungsbedingungen

general insurance conditions
In den AVB werden die Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherers (VR) und des Versicherungsnehmers (VN) geregelt. Diese werden eventuell durch die Ergänzung von besonderen Versicherungsbedingungen erweitert beziehungsweise beschränkt.
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Anspruchsteller

claimant
Bezeichnet denjenigen, der entweder für sich oder für einen Dritten gegenüber dem Versicherer Ansprüche (Schadenersatz) gültig macht.
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Antrag

application form
Er enthält alle risikorelevanten Informationen über das zu versichernde Risiko und den Versicherungsumfang. Weiterhin werden Prämie, Versicherungsbeginn und Vertragsdauer bezeichnet.
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Assekuradeur

underwriting agent
Zeichnungsbevollmächtigter, der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen Policen zeichnet und meist auch über Regulierungsvollmacht verfügt. Insbesondere in der Transportversicherung verbreitet, kommt aber auch in anderen Versicherungssparten vor.
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Assistance

assistance
Bezeichnet eine Dienstleistung für sofortige Hilfs- und Serviceleistungen rund um die Uhr im Rahmen eines Versicherungsvertrages. Diese Dienstleistungen werden in der Regel von einem externen Unternehmen durchgeführt.
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B

Beendigung des Vertrages

termination of contract
Der Vertrag kann durch Widerruf, Widerspruch, Rücktritt, Kündigung oder Aufhebung beendet werden. Der Versicherungsnehmer hat all diese, der Versicherer einige der genannten Möglichkeiten.
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Beratungsprotokoll

minutes of the consultation
Muss laut EU-Richtlinie und VVG vom Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler angefertigt werden. Darin enthalten sein muss: Wunsch und Bedürfnis des Kunden, Begründung des Rates, den der Vermittler gibt, eine Risikobewertung, die in Betracht kommenden Versicherungen, die Kundenentscheidung. Es soll ein nachvollziehbares Dokument über den Kaufabschluss für den Versicherungsnehmer sein und dem Vermittler helfen, falls es nach Vertragsabschluss zu Unstimmigkeiten über den Beratungsprozess kommt.
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Bezugsberechtigter

beneficiary
Für die Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte im Vertrag genannt sein, damit bei anstehender Leistung die vom Versicherungsnehmer gewünschte Person die Leistung oder einen Teil erhält.
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BVK

federal assoc. of German insurance agents
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Berufsvertretung und Unternehmerverband selbständiger Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.
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BWV

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Berufsverband zur Förderung der Berufsbildung im Versicherungswesen und verwandter Gebiete im Rahmen der Bildungspolitik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV).
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D

Deckungskonzept

coverage concept
Bündelung von Versicherungsleistungen z.B. durch ein Makler oder Assekuradeur, der Teilleistungen verschiedener Versicherer zusammenstellt und unter einem eigenen Namen anbietet.
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Deckungssumme

limit, sum insured
Durch einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen vereinbarte Höchstgrenze für Entschädigungen. Eine Ausnahme hierzu stellen auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sowie Schadenermittlungskosten dar, die auch ersetzt werden, soweit sie zusammen mit der Entschädigung die Deckungssumme übersteigen. Gleiches gilt für Kosten und Zinsen in der Haftpflichtversicherung.
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Deutsche Versicherungs-Akademie (DVA)

DVA – German Insurance Academy
Von den drei Verbänden GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), AGV (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland) und BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft) gegründeter Anbieter eines breiten Bildungsprogramms für Versicherungs- und Finanzdienstleister und ihre Kooperationspartner.
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E

Einlösungsbeitrag

the initial premium
Erstprämie
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Einmalbeitrag

single premium
Dieser wird für die gesamte Laufzeit bei Vertragsbeginn fällig. Eine weitere Zahlung durch den Versicherungsnehmer findet nicht statt.
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Erstprämie

initial premium
Zu zahlender Beitrag des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Erst nach Eingang beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der Beitrag (auch als Einlösungsprämie bezeichnet) ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Regelungen dazu finden sich im § 37 VVG.
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F

Folgeprämie

renewel premium
Sie folgt auf die Erstprämie und ihre Fälligkeit ist im Versicherungsschein bestimmt. Unter gewissen Umständen, die im § 38 VVG geregelt sind, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
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Formeller Versicherungsbeginn

formal insurance attachment date
Zeitpunkt der Annahme des Antrags durch das Versicherungsunternehmen, siehe Versicherungsbeginn.
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G

GDV

association of the German insurance industry
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Dachorganisation der privaten deutschen Versicherungsunternehmen mit circa 471 Mitgliedsunternehmen und rund 217.000 Beschäftigten. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, die Interessen ihrer Mitgliedunternehmen zu vertreten, Positionen zu politischen und gesellschaftlichen Fragen zu erarbeiten und die Politik zu beraten.
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H

Haftung

liability
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür nach § 823 BGB mit seinem gesamten privaten Vermögen einstehen. Der Versicherer ersetzt die Ansprüche Dritter, die gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, insofern es einen gültigen Versicherungsvertrag gibt und der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich handelt.
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I

IVW Köln

Institute for Insurance Studies Cologne
Institut für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln. Größtes, spezifisch auf die Versicherungswirtschaft ausgerichtetes Hochschulinstitut in Deutschland. Circa 20 Professoren und über 40 Lehrbeauftragte beschäftigen sich in Forschung und Lehre (Bachelor- und Masterstudiengänge) interdisziplinär mit allen Fragen der Versicherungswissenschaft und des Risikomanagements.
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K

Kauffrau/-mann für Versich. und Finanzen

businessperson for insurance and finance
Kaufmännischer Ausbildungsberuf im Versicherungsbereich oder der Finanzdienstleistungsbranche. Nach 3 Jahren kann der Abschluss erworben werden. Kaufleute mit dieser Ausbildung beraten private und gewerbliche Kunden hinsichtlich Versicherungs- und Finanzprodukten.
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Kölner Master

Cologne Master’s Degree Programme
Hierbei handelt es sich um ein Masterstudium am Institut für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln, das die Möglichkeit der Kombination einer teilweise beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Nach 4 Semestern kann der Hochschulabschluss Master of Science (Insurance) erworben werden.
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Kölner Modell

Cologne Model
Hierbei handelt es sich um ein integriertes Studium, das die Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen mit einem Studium am Institut für Versicherungswesen an der Technischen Hochschule Köln kombiniert. Nach 3 Jahren kann der Hochschulabschluss zum Bachelor of Science in der Fachrichtung Versicherungswesen und der IHK Abschluss zum Kaufmann/-frau erworben werden.
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Kündigung

cancellation
Bezeichnet das Recht des Versicherers und des Versicherungsnehmers, den Vertrag jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode ganz oder teilweise zu beenden. Dabei müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
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L

Leistungsdauer

benefit period
Zeit, in der der Versicherer an den Versicherungsnehmer zahlt. Diese kann je nach Vereinbarung und tariflicher Bestimmung länger sein als die Versicherungsdauer.
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Long-tail Sparten

long-tail lines
Versicherungszweige, deren Schadenabwicklung eher lange dauert. Beispiel: Haftpflichtversicherung, bei der es oft lange dauer, bis genauer Schaden und Schadenhöhe bekannt sind.
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M

Materieller Versicherungsbeginn

physical insurance attachment date
Zahlung des ersten Beitrages durch den Versicherungsnehmer, siehe Versicherungsbeginn.
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Mitversicherte Person

coinsured person
Zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehegatten können mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Dies bezeichnet man dann in der Lebensversicherung als Verbundene Lebensversicherung.
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O

Ombudsmann

ombudsman
Von deutschen Versicherern und dem GDV getragene Schlichtungsstelle zur Wahrung der Interessen der Versicherten. Der Versicherungsombudsmann arbeitet als eingetragener Verein unabhängig und für den Verbraucher kostenfrei, seine Entscheidungen sind bis zu einem bestimmten Betrag für den Versicherer verpflichtend. Unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für private Versicherungsnehmer, die in Form eines e.V. durch die Versicherungswirtschaft getragen wird. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind bis zu einem bestimmten Betrag für die angeschlossenen Versicherer, nicht aber für den Versicherungsnehmer bindend. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenständigen Ombudsmann.
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P

Police

policy
Anderer Begriff für den Versicherungsschein, den der Versicherungsnehmer vom Versicherer erhält. Er dokumentiert unter anderem die Versicherungsdauer, die Prämie, den Beitragszahler, den Versicherungsnehmer, den Bezugsberechtigten und die versicherte Person.
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Prämie

premium (ins.) (or bonus, depending on intended meaning)
siehe Preis
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R

Rating

rating
Bezeichnet eine umfassende Bewertung von Versicherungen durch unabhängige Institute. Es werden Versicherungsprodukte, aber auch die Unternehmen selbst bewertet. Diese Kennzahlen sind von Wert für Investoren oder Eigner, aber auch für Kunden und Vermittler.
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Risiko

risk
Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Dabei handelt es sich um Bedrohungen und Gefahren des täglichen Lebens, deren Schäden nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können.
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Rücktritt

retirement
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Vertrag zurücktreten. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für die Lebensversicherung sowie Verträge, die nur ein Jahr laufen oder bei denen ein sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.
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S

Selbstbeteiligung

excess, deductible
Eigenanteil des Versicherungsnehmers, den er bei einem Schaden zu tragen hat bzw. um den der Versicherer seine Entschädigung jeweils kürzt. Er wirkt sich sowohl auf die Höhe der Prämie als auch auf die Versicherungsleistung des Versicherers aus.
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Short-tail Sparten

short-tail lines
Versicherungszweige mit kurzer Abwicklungsdauer. Die Abwicklungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
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T

Technischer Versicherungsbeginn

technical insurance attachment date
Der im Versicherungsschein festgelegte Versicherungsbeginn.
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V

Versicherte Person

insured person
Person, auf die sich der Versicherungsschutz erstreckt. Nicht notwendigerweise identisch mit dem Versicherungsnehmer.
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Versicherungsbedingungen

terms of insurance
Der normierte Teil des Bedingungswerkes. Muss dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
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Versicherungsbeginn

inception date, attachment date
Zeitpunkt, ab dem ein Versicherungsschutz gilt. Üblicherweise beginnt der Versicherungsschutz nach Annahme des Versicherungsantrages durch den Versicherer und der Zahlung des ersten Beitrages, frühestens aber mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Eine mögliche Wartezeit innerhalb des Vertrages ist zu beachten.
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Versicherungsberater

insurance consultant, insurance advisor
Wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
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Versicherungsfachmann/-frau

insurance expert
Durch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) angebotene Mindestqualifikation für den hauptberuflichen Versicherungs-Außendienst. Mithilfe von Vorbereitungslehrgängen kann ein Abschluss erworben werden, der im Sinne des VVG als Sachkundenachweis anerkannt ist. Die Prüfungen werden durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen.
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Versicherungskaufmann/-frau

businessperson for insurance
Kaufmännischer Ausbildungsberuf im Versicherungsbereich. Nach 3 Jahren kann der Abschluss erworben werden. Kaufleute mit dieser Ausbildung beraten private und gewerbliche Kunden hinsichtlich Versicherungs- und Finanzprodukten. Der ausbildungsberuf wurde abgelöst durch die Bezeichnung Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen.
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Versicherungsmakler

insurance broker
Selbständiger Vollkaufmann, der die Vermittlung von Versicherungen als Sachverwalter für den Versicherungsnehmer übernimmt: Wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Er erhält in der Regel vom Versicherer eine Vermittlungsgebühr (Courtage), es besteht aber keine Abhängigkeit vom Versicherer.
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Versicherungsnehmer

policy holder
Er ist Vertragspartner des Versicherers. Er hat die Pflicht zur Beitragszahlung und kann über den Vertrag verfügen. Nicht notwendigerweise identisch mit der versicherten Person.
Quelle

Versicherungsperiode

period of insurance
Zeitraum, für den eine Versicherungsprämie berechnet wird.
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Versicherungsschein

policy
Urkunde des Versicherungsvertrags
Quelle

Versicherungssteuer

insurance tax
Die Prämien des Versicherungsnehmers unterliegen, ähnlich wie die Mehrwertsteuer, dieser Steuer. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent. Es gibt aber einige Ausnahmen, zum Beispiel muss sie nicht in der Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung entrichtet werden.
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Versicherungssumme

insurance sum
Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Betrag an den Bezugsberechtigten gezahlt (z.B. in der Lebensversicherung). Je nach Versicherungssparte ist damit aber auch die maximale Deckungssumme gemeint, die im Schadenfall durch den Versicherer gezahlt wird (z.B. Haftpflicht).
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Versicherungsvermittler

insurance intermediary
Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler
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Versicherungsvertreter

insurance agent, ins. company representative
Wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
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Vertragsdauer

contract period
Zeitperiode, in der der Vertrag nach Abschluss weiter besteht und nicht durch Kündigung vorzeitig beendet wird.
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VVB

VVB
Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte. Absolventenvereinigung des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln und der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Mit insgesamt circa 2.000 Mitgliedern, zahlreichen Fachkreisen und regionalen Treffpunkten die wohl größte Alumniorganisation in der Versicherungsbranche. Herausgeber der Zeitschrift „Versicherungs-Betriebswirt“.
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W

Widerruf

revocation
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Versicherungsantrages diesen widerrufen. Es muss dafür keine Begründung genannt werden, die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für alle Versicherungssparten außer der Lebensversicherung, nicht aber wenn sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.
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Widerspruch

objection
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins aus dem Vertrag ausscheiden. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Er hat seine Bedeutung darin, dass dem Versicherungsnehmer nicht alle vereinbarten Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder der Versicherungsschein vom Antrag abweicht.
Quelle